Aktuelle Informationen zum Corona-VIRUS finden Sie auch auf der Seite des Robert-Koch-Institutes unter www.rki.de und des Bundesgesundheitsministeriums unter www.zusammengegencorona.de.
Für wen ist der Bürgertest kostenlos?
Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen?
Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Das gilt bei:
Muss ich einen Nachweis bringen, damit ich den 3-Euro-Bürgertest bekomme?
Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.
Ab wann müssen die 3 Euro für die beschriebenen Fälle bezahlt werden?
Die Gebühr in Höhe von 3 € muss ab dem 30. Juni 2022 entrichtet werden, wenn man sich vor dem Besuch einer Veranstaltung in einem Innenraum, vor dem Besuch einer vulnerablen Person oder bei Warnung durch die Corona-Warn-App testen lassen will.
Ich möchte sicher gehen, dass ich kein Corona habe. Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?
Anlasslose Tests können dazu beigetragen, dass Labore überlastet werden und die Statistik verfälscht wird. Daher wird von anlasslosen Tests abgeraten. Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden. Sofern es das Testzentrum anbietet.
Ich habe Symptome, ist der Test für mich kostenlos? Und wo soll ich hingehen?
Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten zum Arzt gehen. Sie werden künftig durch die Hausärzte oder Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) getestet. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.
Mit Symptomen dürfen sie sich auch gerne an unser Testcenter in Frankfurt, Mainzer Landstraße 265 wenden.
Sie können ohne Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte vergessen Sie ihr Krankenversicherungskärtchen nicht.
Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Insoweit kann das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim zur Vorlage bei der Teststelle genutzt werden.
Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.
Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Gibt es etwas bei der Einreise ins Ausland zu beachten?
Je nach Zielort gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Sie sollten sich im Vorhinein bei dem auswärtigen Amt Ihres Ziellandes und bei Ihrer Airline über die Einreisebedingungen informieren.
Grundsätzlich gilt, je jünger das Testergebnis, desto besser. Im besten Fall sollte der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Dies sollten Sie unbedingt bei Ihrer Reiseplanung beachten und rechtzeitig einen Termin für den Coronatest buchen.
Wichtig! Die Bestimmungen sind je nach Reiseland und Airline unterschiedlich.
Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Test aufgrund der Gültigkeitsdauer nicht anerkannt wird!